Informationen für Mitglieder über die Datenverarbeitung (Art. 12, 13, 14
Datenschutz Grundverordnung, DSGVO)

(1) Art der Daten
Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten (Art. 4 Nr. 1, 2 DSGVO) seiner Mitglieder in
automatisierter und nichtautomatisierter Form. Personenbezogene Daten sind
Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person =
betroffene Person beziehen (Art. 4 Nr. 1 DSGVO). Vorliegend handelt es sich um folgende
personenbezogene Mitgliederdaten: Name und Anschrift, Bankverbindung, Telefonnummern
sowie E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Funktion(en) und Aufgabe(n) im Verein und
Eintrittsdatum in den Verein.

(2) Pflichtdaten
Die in (1) genannten Daten sind – mit Ausnahme von Telefonnummern, E-Mail-Adresse und
Geburtsdatum – Pflichtdaten; eine Person kann nur Vereinsmitglied sein, wenn sie dem
Verein diese Daten zwecks rechtmäßiger Verarbeitung zur Verfügung stellt. Die
Bereitstellung der übrigen Daten ist freiwillig; sie sind für die Mitgliedschaft im Verein nicht
erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der freiwilligen Daten ist Art. 6 Abs. 1 a)
DSGVO (Verarbeitung aufgrund Einwilligung).

(3) Verantwortliche für die Datenverarbeitung (Art. 4 Nr. 7 DSGVO)
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist der 2. Vorsitzende;
sein Stellvertreter ist der Kassenwart.

(4) Zwecke der Datenverarbeitung
Die personenbezogenen Daten der Mitglieder werden ausschließlich zur Erfüllung der in der
Satzung genannten Zwecke und Aufgaben des Vereins verarbeitet, insbesondere zur
Mitgliederverwaltung (einschließlich des Beitragseinzugs). In diesem Zusammenhang werden
die Daten Vorstandsmitgliedern und sonstigen Vereinsmitgliedern soweit zur Kenntnis
gegeben, wie es deren Funktion und Aufgaben im Verein erfordern. Rechtsgrundlage ist Art.
6 Abs. 1 b) DSGVO (Erfüllung des Mitgliedschaftsverhältnisses).

(5) Übermittlung von Mitgliederlisten mit personenbezogenen Daten
Mitgliederlisten werden an Vorstandsmitglieder, sonstige Funktionäre und Mitglieder nur
herausgegeben, soweit deren Funktion oder besondere Aufgabenstellung im Verein die
Kenntnisnahme erfordern. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es die Mitgliederliste zur
Wahrnehmung seiner satzungsgemäßen Rechte (z.B. Minderheitenrechte, Teilnahmerechte)
benötigt, werden ihm die notwendigen Daten gegen die schriftliche Verpflichtung
ausgehändigt, dass Namen, Adressen und sonstige Daten nicht zu anderen Zwecken
Verwendung finden und die erhaltenen Daten, sobald deren Zweck erfüllt ist, gelöscht
werden.

(6) Übermittlung von Listen mit personenbezogenen Daten

Zur Durchführung von Veranstaltungen erstellt der Verein Helferlisten mit den erforderlichen
Kommunikationsdaten. Diese Listen werden nur innerhalb des Vereins an andere Helfer und
die Organisatoren der Veranstaltung weitergegeben. Eine darüberhinausgehende
Veröffentlichung der Listen (z.B. im Internet) bedarf der Einwilligung der betroffenen Helfer
(Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO).

(7) Löschung der Daten
Die Mitgliederdaten werden spätestens zwei Jahre nach Beendigung der Mitgliedschaft
gelöscht, soweit sie für die Mitgliederverwaltung und für historische Berichte und
Darstellungen des Vereins nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen, vertraglichen
oder satzungsmäßigen Aufbewahrungsfristen dem entgegenstehen.

(8) Rechte der betroffenen Personen
Mitglieder haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf
Auskunft über ihre gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO) sowie auf
Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DGSVO), Einschränkung der Verarbeitung
(Art. 18 DSGVO), Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) und Widerspruch gegen die
Verarbeitung (Art. 21 DSGVO). Diese Rechte können mündlich oder in Textform (§ 126 b
BGB) bei den in (3) genannten Verantwortlichen [oder dem Datenschutzbeauftragten, wenn
vorhanden, s.o. (4)] geltend gemacht werden.

(9) Einwilligungen
Soweit Einwilligungen der Mitglieder zur Verwendung ihrer Daten erforderlich sind, können
diese mündlich, schriftlich oder per E-Mail erteilt werden. Der Verein ist beweispflichtig
dafür, dass eine Einwilligung erteilt wurde. Die Mitglieder können eine bereits erteilte
Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf kann mündlich oder in Textform (§ 126 b
BGB) bei den in (3) genannten Verantwortlichen geltend gemacht werden. Die
Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf
unberührt.

(10) Beschwerderecht
Den Mitgliedern steht das Recht zur Beschwerde über die Datenverarbeitung des Vereins bei
der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.